13. Internationaler Kongress zur Erforschung des 18. Jahrhunderts, Graz 2011 FrançaisDeutsch hochISECSUniversity of Music and Performing Arts GrazAustrian Society for Eighteenth-Century StudiesUniversity of Graz
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Main subject B
  • Central and Eastern Europe in the Age of Enlightenment
    L’Europe Centrale et Orientale au temps des Lumières
    Mittel- und Osteuropa im Zeitalter der Aufklärung

[Session BS016] contact: Duchhardt, Heinz

Die Ordnung des Friedens: Diskurse über Konfliktbeilegung und Konfliktvermeidung im 18. Jahrhundert

Wie funktionieren Friedensordnungen? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um das Miteinander politischer Gemeinschaften grenzübergreifend denken zu können? Wie stellt sich die konkrete Umsetzbarkeit dar? Diese Fragen und die in diesem Zusammenhang im 18. Jahrhundert entwickelten Überlegungen und Lösungsstrategien bilden den Ausgangspunkt für das vorgeschlagene Panel.

Während der Bedeutungsverlust der respublica christiana und der mit ihr verbundenen Ordnungskategorien im Laufe des 17. Jahrhunderts ein Vakuum bezüglich der Legimitation von Ordnung  hinterließ, kam es gegen Ende des 17. Jahrhunderts und vor allem während des 18. Jahrhunderts zu zahlreichen Publikationen von politischen Zukunftsentwürfen und Vertragssammlungen, die beide sowohl den status quo rechtfertigen als auch dazu dienen sollten, zukünftiges Handeln zu legitimieren.

Die Auseinandersetzung mit dem Problem des Friedens fand im 18. Jahrhundert auf zwei Ebenen statt: einerseits auf dem Gebiet der Theorie in der Staatsrechtsliteratur und in programmatischen Entwürfe einer zukünftigen “internationalen” Ordnung (Abbé de Saint-Pierre, Rousseau, Kant), andererseits auf praktischer Ebene in den Friedensverträgen, die immer auf einen zukünftigen Sollenszustand abzielten. Während diese beiden von ganz unterschiedlichen Standpunkten aus gedachten Konzeptionen bislang in der Forschung eher unverbunden nebeneinander standen, sollen in diesem Panel ihre gemeinsamen Grundannahmen thematisiert werden. Die Ausgangsüberlegung ist dabei, dass diesen Textgattungen die im 18. Jahrhundert gewachsene Überzeugung gemein ist, dass zwischenstaatliche Politik rational ergründbar und gestaltbar sei. Ziel des Panels ist es deshalb, die Bedeutung dieser letztlich in der Aufklärungsideologie gründenden Vorstellung für die überregionale Begründung von Ordnung zu untersuchen.
Voraussetzung für die Schaffung solcher Friedensordnungen ist die Übersetzbarkeit der dieser Ordnung zugrundeliegenden Leitbegriffe und Handlungsmuster, für die eine überregionale und teilweise kulturübergreifende Geltung beansprucht wird. Ein Bewusstsein für dieses Problem zeigt sich in den politischen und gelehrten Diskursen des 18. Jahrhunderts: Hier wird zum einen die Erwartungshaltung erkennbar, dass Friedensordnungen eine über die Bekundungen ihrer „Ewigkeit“ in den Prooemien hinaus tatsächlich dauerhafte Beilegung von Konflikten herbeiführen; hieran mussten sich sowohl theoretische Abhandlungen über den Frieden als auch die diplomatische Praxis messen lassen. Zum anderen manifestiert sich hier jedoch auch der Versuch, so die Hypothese des Panels, durch die Vermittlung von Wissen Unterschiede und Fremdheit zwischen verschiedenen politischen Kulturen und Rechtsräumen überwinden und so stabile Friedensordnungen zu schaffen. Hiervon zeugen neben der Sammlung und Publikation von Friedensverträgen aus ganz Europa die neu entstehende und auf die Vergleichbarkeit politischer Ordnungen abzielende Staatenkunde (“Statistik”), eine von dem Bewusstsein der kommunikativen Dimension von Friedensprozessen getragene vertiefte Auseinandersetzung mit der Sprache von Friedensverträgen (Schlözer, Moser) sowie ein verstärktes Interesse an staats- und landeskundlichen Werken, das als Beleg für das Wissen um die Bedeutung unterschiedlicher kultureller Prägungen in zwischenstaatlichen Beziehungen gedeutet  werden könnte.

Ausgehend von diesen Arbeitshypothesen soll in den einzelnen Beiträgen geklärt werden, welchen Einfluss diese vermittelnden Diskurse auf die konkrete Gestaltung von Friedensprozessen erhoben und tatsächlich ausübten.

Gedacht ist deshalb an Beiträge, die sich aus der Perspektive der Kulturtransferforschung und/oder der vergleichenden europäischen Geschichte mit dem Problem von Friedensordnungen im 18. Jahrhundert auseinandersetzen und dabei insbesondere auf die Frage von Übersetzungs- und Vermittlungsleistungen von Friedensverträgen, Vermittlungsprozessen zwischen verschiedenen Rechtskulturen, dem Problem der staatsrechtlichen Terminologie und ihrer Übersetzbarkeit sowie der Entstehung einer vergleichenden Staatenkunde eingehen. Dabei sind insbesondere solche Beiträge von Interesse, die sich räumlich auf das Alte Reich und den Habsburgerstaat in ihren Beziehungen zum östlichen Europa konzentrieren.

Mögliche Referate:

Die Entstehung der Statistik als vergleichende europäische Staatenkunde in ihrer Bedeutung für die Schaffung von Friedensordnungen

Friedenssetzung und Vermittlungsprozesse zwischen dem Heiligen Römischen Reich und Frankreich

England als nicht-kontinentaler Gegenentwurf zu festlandeuropäischen Friedensentwürfen

Russland und Polen: Friedensordnungen und Vermittlungsprozesse im slawischen Sprachraum

Transferprozesse zur Etablierung von Ordnung in den habsburgisch-osmanischen Beziehungen